Tipps Österreich
Warnweste
In Österreich wurde zum 1.5.2005 die Warnwestenpflicht eingeführt. Hier müssen lediglich Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Warnweste mitführen und nach einer Panne bzw. einem Unfall außerorts tragen.
Nach der gesetzlichen Definition wären bei mehrspurigen Fahrzeugen auch Fahrer von Motorrad-Gespannen, Trikes und Quads betroffen. Ob es hier eine Ausnahme geben wird, ist bislang noch nicht bekannt.
Schaden kann es aber nicht, wenn Ihr so was dabeihabt!
Verbandskasten
Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung
Warndreieck
Die Pflicht zum Mitführen eines Warndreiecks gilt in Österreich nur für Fahrer mehrspuriger Fahrzeuge - dazu zählen z.B. Motorradgespanne oder auch Trikes.
Einspurige Motorräder sind hiervon nicht betroffen.
Schaden kann es aber nicht, wenn Ihr so was dabeihabt!
Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel
Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt.
Die einschlägige Regelung ist in § 12 Abs. 5 der österreichischen StVO enthalten. Mit ihr soll der "Unsitte des Vorschlängelns" einspuriger Fahrzeuge entgegengewirkt werden. Ursprünglich war nur Radfahrern gestattet, an anhaltenden Fahrzeugen vor Kreuzungen usw. vorbei bis zur Kreuzung vorzufahren. Da diese Regel sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie 1998 auf alle einspurigen Fahrzeuge ausgedehnt. Nach der genannten Vorschrift dürfen (auch motorisierte) Zweiradfahrer "nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist" und die abbiegenden Fahrzeuglenker beim Abbiegen nicht behindert werden.
Die Regelung gilt "vor Kreuzungen, Straßenengen, Eisenbahnübergängen usw." - sowohl inner- als auch außerorts.
Ob rechts oder links vorbeigefahren werden kann, ist nicht ausdrücklich geregelt; es muss jedenfalls genügend Seitenabstand eingehalten werden (laut ÖAMTC etwa 1,40 bis 2 m). Ein Vorbeischlängeln ist nicht gestattet.
Sperrlinien und -flächen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden.
Schließlich darf man eine vorhandene Haltlinie (z.B. an einer Ampel) nicht überfahren, also nicht in die Kreuzung hineinfahren.
Ersatzlampen
Ich habe dazu nichts gefunden, aber Andy meint, das wir auch in Österreich zur Mitnahme von Ersatzlampen verpflichtet sind. Schaden kann's sicher nicht.
Geschwindigkeiten und Licht
Höchstgeschwindigkeiten:
- Autobahnen: 130 km/h
- außerhalb geschlossener Ortschaften: 100 km/h
- innerhalb geschlossener Ortschaften: 50 km/h
Abblendlicht: für Motorräder auch tagsüber Pflicht