Tipps Deutschland
Helmpflicht für Quads
Bisher war das Tragen eines Schutzhelmes nur empfohlen. Ein Bundesratsbeschluss bringt jetzt die Helmpflicht auch für Quads.
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen." So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21.12.2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.